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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 60 PV 6.21   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 60 PV 6.21 (https://dejure.org/2022,40943)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2022 - 60 PV 6.21 (https://dejure.org/2022,40943)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2022 - 60 PV 6.21 (https://dejure.org/2022,40943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 61 K 4.20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 60 PV 6.21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.2012 - 6 P 9.11

    Personalvertretungsrecht; Eingruppierung; außertarifliche Zulage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 60 PV 6.21
    Die Kontrolle der Vereinbarkeit der Eingruppierung mit den anzuwendenden tarifrechtlichen Vorgaben dient der Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, der Lohngerechtigkeit und der Transparenz der Entgeltpraxis, mithin der Stärkung des Friedens innerhalb der Dienststelle (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4).
  • BVerwG, 19.10.2021 - 5 P 3.20

    Mitbestimmung bei Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 60 PV 6.21
    Die Maßnahme, an die der Mitbestimmungstatbestand anknüpft, liegt in der Eingruppierungsentscheidung bzw. der Überprüfung einer Eingruppierung durch die Dienststelle (zu letzterem BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 5 P 3/20 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 16.05.2006 - 6 P 8.05

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Besetzung der vom Universitätsklinikum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 60 PV 6.21
    Gibt es keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit, so ist in der Regel die Vergütung maßgeblich, falls ihr eine am öffentlichen Dienst und seinen Funktionen und ihrer Wertigkeit orientierte Vergütungsordnung zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 6 P 8.05 - juris Rn. 9 m. w. Nachw.; Kunze in Personalvertretungsgesetz Berlin, 4. Aufl. 2019, § 89 Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 60 PV 5.14

    Mitbestimmung; Einstellung; Eingruppierung; Stufenzuordnung; Zulage; Deckung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 60 PV 6.21
    § 87 Nr. 1 PersVG Berlin, der die Mitbestimmung bei der Einstellung vorsieht, umfasst die Ersteingruppierung anlässlich der Einstellung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2015 - OVG 60 PV 5.14 - juris Rn. 19).
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